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		| Author | Message |  
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				| demokrates [59] Webmaster
 
 
        
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 Location: Germany, Scheyern
 Occupation:
 Age:
 
 |  | 15.04.2004 07:59  - #10 |  |  
		| Hier das Ergebnis eines neuen Modells veröffentlicht in unseren  Favoriten 
 ergebnisse/kinderwahlrecht.pdf
 
 optimale Alternative ist:
 
 "ab Geburt eigene Stimmabgabe nach erstmaliger Anmeldung beim Wahlamt"
 
 1. Fragestellung:
 
 Wahlrecht für Kinder, wie soll das demokratisch geregelt werden ?
 
 
 
 2. Alternativen:
 
 
 erst ab Altersgrenze Wahlrecht und eigene Stimmabgabe z.B. ab 18, 16, 14, 12
 
 ab Geburt eigene Stimmabgabe nach erstmaliger Anmeldung beim Wahlamt
 
 ab Geburt mit elterlicher Stimmabgabe als Treuhänder durch Vormund mit Sorgerecht z.b. Eltern bis Altersgrenze 18
 
 
 
 
 
 3. Kriterien:
 
 wichtiges Grundrecht zur gerechten Mitsprache aller Generationen in unserer Gesellschaft
 
 niedrige Manipulationsgefahr durch möglichst höchstpersönliche, geheime Wahlrechtausübung ohne Zwang
 
 nur qualifizierte Stimmabgabe mit politischer Vorbildung, keine Überforderung, keine Radikaliserung
 
 nur wer auch allen Pflichten als Statsbürger aus Grundgesetz nachkommt, darf Wahlrecht ausüben
 
 Orientierung an das Wahlrecht anderer Länder in Europa EU-konform
 
 
 Mit freundlichen bits und bytes
 
 Joerg Bucher
 
 Bytes sind Silber, Miteinander Reden waere Gold
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